© Tatra banka, Hodžovo námestie 3, P.O. Box 42, 850 05, Bratislava 55
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Rechtsauskünfte
Sehr geehrter Kunde,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Zwecke der Unterscheidung von Einlagen, die laut dem Einlagenschutzgesetz geschutzt werden, eine Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft ausgenommen, verpflichtet ist, der Bank eine Mitteilung darüber zukommen zu lassen, ob sie den Jahresabschluss durch Wirtschaftsprüfer geprüft haben muss oder nicht. Diese Bestätigung ist der Bank spätestens binnen 15 Tagen nach Ablauf jener Rechnungsperiode zuzustellen, für die der Abschluss erstellt wird. Nach Zustellung der Bestätigung nach dem angeführten Termin wird die Einlage bei der Bank ab dem ersten Tag des Kalenderquartals nach Zustellung der Mitteilung der Bank geschutzt. Die Mitteilung kann persönlich, bzw. per Post übermittelt werden.
Der Wortlaut der Mitteilung steht Ihnen in den Bankfilialen und hier zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Tatra banka
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