© Tatra banka, Hodžovo námestie 3, P.O. Box 42, 850 05, Bratislava 55
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Rechtsauskünfte
Sehr geehrter Kunde,
Im Sinne des Einlagenschutzgesetzes sind die Einlagen der Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften ausgenommen, nur in dem Falle geschützt, wenn diese der Bank schriftlich bekannt geben, dass sie keinen vom Auditor überprüften Jahresabschluss brauchen, und zwar in 15 Tagen nach dem Ablauf der Buchungsperiode. Falls der Kunde der Bank die Anzeige nach dieser Frist zustellt, ist die Einlage in der Bank ab dem ersten Tag des Kalendervierteljahres geschützt, der dem Tag der Anzeigezustellung folgt.
Die Anzeige muss in die Niederlassung der Tatra banka zugestellt werden, die Ihr Konto führt. Der Wortlaut der Mitteilung steht Ihnen in den Bankfilialen und hier zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Tatra banka
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