Regeln der Dualdarstellung von Preisen im Bankensektor
Der Mindestumfang von Angaben, auf die sich in dem Bankensektor die Dualdarstellung von Preisen im Zeitraum vor und nach der Euro-Einführung bezieht, ist in dem Dokument Regeln der Dualdarstellung von Preisen im Bankensektor näher definiert.
Gemäß diesen Regeln wird sich die Dualdarstellung von Preisen:
- zumindest auf die Outputs in der Beziehung Bank - Bürger
- ausschließlich auf Produkte und Dienstleistungen in SKK
- auf die Servicegebühren,
- auf alle Auszügen bei Angabe von Anfangs- und Endsaldo,
- auf Abbildung des Abhebungsbetrags auf der Geldautomatenbestätigung
- auf Auskünfte über Endschuldbetrag in Mahnungen, bzw. Zahlungsaufforderungen für Kunden
- auf Vertragsdokumentation bei ausgewählten Attributen beziehen.
- bei den Sparbüchern wird der Endbestand nach dem letzten Umsatz nur dann doppelt abgebildet, falls der Kunde der Bank das Sparbuch innerhalb des Zeitraums der Dualdarstellung von Preisen vorlegt.
- auf E-Banking-Outputs (Internetbanking, Homebanking, u. ä.),
- auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr,
- auf POS-Terminals, da als Primärinformation über den Preis bei einem solchen Geschäft der Output aus der Registrierkasse des Händlers gilt, der dual dargestellt wird.
- auf Anträge und Druckblätter, die von Kunden ausgefüllt werden
Nicht beziehen wird sich die Dualdarstellung von Preisen
