Finanzierung von Warenverpfändungsscheinen

Die Finanzierung von Warenverpfändungsscheinen wird im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 144/1998 Zb. z. über den Lagerpfandschein, Warenverpfändungsschein und über die Ergänzung einiger weiteren Gesetze gewährt.

Die Refinanzierung des Einkaufs und der Lagerung von landwirtschaftlichen Kommoditäten in eigenen Lagerräumen nach der Vorlage der Warenverpfändungsscheine bietet die Tatra banka, a.s. hauptsächlich den finanziell stärkeren und an dem Markt etablierten Gesellschaften. Die Strategie der Bank in diesem Bereich ist vor allem durch das unterschiedliche Rechtsregime bei der Konkurseröffnung bzw. Exekution im Vergleich zur Finanzierung von Lagerpfandscheinen sowie durch ein zweifellos höheres Risikomaß des Mißbrauches der gelagerten Kommodität bedingt.

 

 
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17.5.2012 07:36 ; © Tatra banka, Hodžovo námestie 3, P.O. Box 42, 850 05, Bratislava 55