Bankgarantien SZRB

Der Zweck des durch die Bankgarantie der SZRB besicherten Kredites:

  • Anschaffung von langfristigem materiellem Anlagevermögen
  • Rekonstruktion und Modernisierung, einschließlich der Erneuerung des langfristigen materiellen Anlagevermögens und der Infrastruktur in Regionen
  • Anschaffung von langfristigem immateriellem Anlagevermögen
  • Deckung der Betriebskosten

Dauer der gewährten Bankgarantie:

  • maximal 10 Jahre
  • Bei Krediten, die für die Projektfinanzierung gewährt werden, kann eine Garantie auch für einen längeren Zeitraum gewährt werden

Die Höhe der Bankgarantie:

  1. bis zur Höhe von 60% des Kreditkapitals, max. bis 500.000 EUR zur Förderung der landwirtschaftlichen Subjekte mit der Laufzeit der Garantie bis 7 Jahren
  2. bis zur Höhe von 60% des Kreditkapitals, max. bis 1.000.000 EUR den anderen Subjekten mit der Laufzeit der Garantie bis 10 Jahren

Absicherung der Bankgarantie:

Als Absicherung verwendet die SZRB vor allem folgende Mittel:(ii) das Pfandrecht an nicht beweglichen Sachen
(iii) das Pfandrecht an beweglichen Sachen
(iv) derVertrag über den künftigen Vertrag über die Verpfändung von unbeweglichen und beweglichen Sachen
(v) das Pfandrecht an Forderungen
(vi) das Pfandrecht an Wertpapieren
(vii) das Pfandrecht an dem Geschäftsanteil
(viii) der Garantieschein und die Haftung Dritter, Erklärungen über die Bürgschaftsverpflichtung
Zur effektivvollen Eintreibung der Forderungen nutzt die SZRB folgende Instrumente:
(ix) den Notariatsakt
(x) den Absicherungswechsel


Bankgarantie in Sonderfällen:

SZRB Die SZRB gewährt Bankgarantien mit der direkten oder undirekten Absicherung auch über den Rahmen der im Punkt 1.und 2. angeführten Laufzeit und der Umfänge, und dies bis zur Höhe von 6.500.000 EUR unter den zwischen SZRB und der Kreditanstalt vereinbarten Bedingungen. Es wird sich vor allem um Bankgarantien für bedeutende Kunden zur Absicherung der für die Projektfinanzierung gewährten Kredite handeln. Gesondert kann vor allem der Prozent der gewährten Bankgarantie, die Höhe der Gebühr, die Laufzeit der Bankgarantie u.ä vereinbart werden.

Geförderte Bereiche der Gewährung der Garantien:

  • Die Entstehung, Entwicklung und Stabilisierung des kleinen und mittleren Unternehmens in der Slowakei
  • die Entwicklung der Regionen im Bereich der technischen Infrastruktur, der Versorgungseinrichtungen und der Wohnungsaustattung, der kulturgesellschaftlichen Einrichtungen, den Einrichtungen des Reiseverkehrs, der Entwicklung der Straßenkommunikationen
  • environmentale Programme
  • erneubare Energiequellen
  • wirtschaftliche Energieprogramme
  • weitere Projekte, die den Charakter einer Projektfinanzierung haben

Ausgeschlossene Bereiche:

Durch die Garantie können nicht Kredite gedeckt werden, die bestimmt sind für:

  • die Finanzierung der unternehmerischen Vorhaben aus dem Bereich des Bankwesens, des Versicherungswesens und des Geldwesens, finanzielle Aktivitäten, z.B. Faktoring, Leasing, Wertpapierhandel
  • Vermittlungs- und Konsultationsdienste im Bereich der Insertion, Werbung, Rechtsdienstleistungen und Beratung
  • den Kauf von Spiel- und Musikautomaten, Kunstwerken und Sammlungen, Licht- und anderen Einrichtungen für das Unternehmen im Bereich der Unterhaltung
  • die Finanzierung von Betrieben, die die öffentliche Ordnung, Moral und Umwelt bedrohen
  • die Finanzierung der Einzelhandel- und Großhandelstätigkeit der Handelsketten
  • die Begleichung der Betriebskosten, die für die Begleichung der Lohn- und Regiekosten bestimmt sind
  • die Begleichung von früher gewährten Krediten, mit Ausnahme der Kredite, zu denen die SZRB eine Garantie gewährt hat, jedoch max. bis zur Höhe der ursprünglich gewährten Garantie
 

 
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17.5.2012 07:43 ; © Tatra banka, Hodžovo námestie 3, P.O. Box 42, 850 05, Bratislava 55