Währungsoptionen
Die Währungsoption ist das Recht (nicht Pflicht - im Gegenteil zu Forward), die Finanzmittelkonversion aus einer in eine andere Währung für den im voraus vereinbarten Kurs (Rrealisierungspreis), am voraus vereibarten Tag (Expirationstag), durchzuführen. Für dieses Recht muss der Optionskäufer dem Optionsverkäufer eine sog. Optionsprämie bezahlen.
Die Währungsoption ermöglicht dem Käufer, sich den Kurs für die in der Zukunft realisierte Konversion zu sichern (hedging). Im Fall einer günstigen Kursbewegung muss er dieses eigen Recht nicht realisieren und kann die Konversion im aktuellen Kurs realisieren (falls dieser besser wird). Er kann also seinen Finanzmittelstrom besser planen und hat immer, im Gegenteil zu Forward, die Möglichkeit, eine günstige Kursbewegung ihm zugunsten zu nutzen. Im Fall von Verkauf der Option muss der Kunde bei der Geschäftsvereinbarung Kolateral ablegen (die Höhe hängt von der Art des Geschäftes ab). Das Geschäft ist telephonisch vereinbart, mit nachstehenden Konfirmation.
Nutzung - Konversion der Finanzmittel von einem Konto in einer Währung auf ein Konto in einer anderen Währung, Konversion der Finanzmittel aus der eingekommenen Auslandseinzahlung, Kauf der Finanzmittel für eine abgehende Auslandszahlung, Konversion der Finanzmittel von den Zinsen des Freiwährungskredites, Kauf der Finanzmittel gegen Kapitalabzahlung oder Zinsenabzahlung des Freiwährungskredites, Fixierung der Kosten bei einem unsicheren Geschäft (z.B. Teilnahme am Tender usw.). Währungsoptionen können in verschiedene Optionsstrategien kombiniert werden, laut aktueller Situation am Markt und laut Erwartungen des Kunden.
Bedingungen:
- unterschriebene Handelskonditionen für Treasurs
- minimales Volumen im Äquivalent von 300 000,- USD
- Im Fall eines Optionsverkaufes an die Kunden, ausreichende Höhe von Finanzmittel für das Kollateral
- Geschäftsverhandlung zwischen 8.30 bis 16.00 Uhr an jedem Arbeitstag
