Ratenversicherung beim zweckfreien Kredit

Ein Bestandteil des zweckfreien Kredits ohne Absicherung ist auch die Ratenversicherung.
Die Versicherung zum zweckfreien Kredit ohne Absicherung bietet Ihnen die Sicherheit, dass egal was auch immer kommen mag, Sie werden in der Lage sein, den Kredit zu tilgen.
Sollten Sie zufälligerweise während der Kreditlaufzeit in eine Situation geraten, in der Sie nicht in der Lage sein werden, den Kredit zu tilgen, so wird die Versicherungsgesellschaft für Sie die Pflicht übernehmen, die Kreditraten zu leisten, bzw. wird den Kreditrestbestand für Sie bezahlen. Somit sichern Sie sich Schutz für sich selbst sowie für Ihre Familie und werden unnötige Sorgen los.
Versicherungstypen:
| Versicherungs typ |
Versicherungs risken |
Eintrittsalter |
Alter am Ende |
Versicherungs prämie* |
| A |
Enthalten ist: - Todesfallversicherung (mit absteigender Versicherungssumme) - Vollinvaliditätsversicherung (bis zum 62. Lebensjahr) |
18 - 60 Jahre | 66 Jahre | 1,10 % |
| A1 |
Todesfallversicherung (mit absteigender Versicherungssumme) |
61 - 65 Jahre | 70 Jahre | 1,75 % |
| B |
Enthalten ist: - Todesfallversicherung (mit absteigender Versicherungssumme) - Vollinvaliditätsversicherung - Berufsunfähigkeitsversicherung |
18 - 60 Jahre | 62 Jahre | 2,50 % |
| C |
Enthalten ist: - Todesfallversicherung (mit absteigender Versicherungssumme) - Vollinvaliditätsversicherung - Berufsunfähigkeitsversicherung - Arbeitsplatz-Verlustversicherung |
18 - 60 Jahre | 62 Jahre | 5,00 % |
* Die Versicherungsprämie ist in Prozenten von der Kreditrate angegeben
