Dokumentenakkreditiv

Dokumentenakkreditiv ist eine schriftliche Verpflichtung der Bank gegenüber dem Lieferanten der Ware oder Dienstleistungen zur Bezahlung des bestimmten Geldbetrages nach den Akkreditivbedingungen unter der Voraussetzung, daß der Empfänger des Akkreditivs Dokumente, die in den Akkreditivbedingungen angeführt sind, vorlegt. Dokumentenakkreditiv ist ein Absicherungs- und gleichzeitig ein am meisten überarbeitetes Zahlungsinstrument, das vor allem im internationalen aber auch im inländischen Geschäft verwendet wird.

Verwendung des Dokumentenakkreditivs:

Das Dokumentenakkreditiv wird gewöhnlich vom Verkäufer oder Käufer bei Transaktionen verwendet, bei denen die Vorlage von Dokumenten, die das Eigentum der Ware oder ihre Qualität u.ä. garantieren, erwartet wird. Das Akkreditiv kann auch beim Handel mit Liegenschaften, Wertpapieren und in anderen Fällen verwendet werden, wo eine Verpflichtung der Bank zur Zahlung verlangt wird.

Tatra banka bietet:

  • aus der Sicht unseres Kunden folgende Akkreditivarten:
    • Exportakkreditive - wo unser Kunde in der Position des Verkäufers ist und er durch die Tatra banka ein Akkreditiv bekommt, das zu seinem Gunsten von der Bank des Käufers ausgestellt wurde. Durch die Bestätigung eines solchen Akkreditivs auf Ansuchen, haftet unsere Bank dem Exporteur bzw. dem Verkäufer für die Erfüllung aus dem Akkreditiv, ungeachtet der möglichen Entwicklung in der Bank oder auf dem Gebiet des Abnehmers,

    • Importakkreditive - wo das Dokumentenakkreditiv von der Tatra banka aufgrund der Anforderung des Käufers zugunsten des Verkäufers ausgestellt wird,

    • Stand-by Akkreditiv - dieses hat eine ähnliche Funktion wie die Garantie; dieser Typ des Dokumentenakkreditivs mit einem Garantiecharakter wird vor allem in USA verwendet, wo die Ausgabe von Bankgarantien europäischen Typs durch das Gesetz nicht erlaubt ist,

    • Übertragbares Akkreditiv - zeichnet sich dadurch aus, daß die Rechte aus dem Akkreditiv vom ursprünglichen Akkreditivbegünstigten auf eine andere Person übertragen werden können. Es muß deutlich als übertragbar bezeichnet werden.

  • Abkauf der Forderungen aus den Dokumentenakkreditiven mit einer aufgeschobenen Fälligkeit von 30-180 Tagen nach der Akzeptierung der Dokumente durch die ausstellende bzw. bestätigende Bank,
  • Beratung bereits in der Phase der Vorbereitung des Kontrakts, eventuell bei der Bearbeitung der vom Akkreditiv verlangten Dokumente,
  • Erfahrungen mit der Verwendung von Sonderarten des Akkreditivs (Revolvierendes Akkreditiv, übertragbares Akkreditiv, Back-to-back-Akkreditiv bzw. Akkreditiv mit roter und grüner Klausel),
  • Einlösung der Akkreditive fällig bei Sicht in der Höhe von 70-90% des Wertes der im Einklang mit den im Dokumentenakkreditiv angeführten Bedingungen vorgelegten Dokumente.

Vorteile für den Kunden:

  • für die Akkreditivtransaktionen gelten die Einheitlichen internationalen Richtlinien ausgegeben von der Internationalen Handelskammer in Paris,
  • für die Zahlung des Käufers haftet die Bank, d. h. dem Verkäufer entsteht eine Forderung gegen die Bank und nicht gegen den Käufer,
  • sichert dem Käufer, daß die Auszahlung erst nach der Erfüllung aller vom Akkreditiv vorgeschriebenen Bedingungen erfolgt,
  • falls die Bank des Verkäufers das Akkreditiv bestätigt, befreit sie den Verkäufer vom Risiko einer Nichtbezahlung durch die Bank des Käufers,
  • der Käufer übt einen Druck auf den Verkäufer aus, damit die Lieferung in der vorgeschriebenen Zeit und verlangten Qualität erfolgt,
  • es entsteht die Möglichkeit der Finanzierung des Exportakkreditivs durch die Bank,
  • es entsteht die Möglichkeit einer variablen Verteilung der Zahlung von Bankgebühren unter die Geschäftspartner.

Zielgruppe:privat und juristische Personen, vor allem aber juristische

 

 
© Tatra banka, Hodžovo námestie 3, P.O. Box 42, 850 05, Bratislava 55   |   Rechtsauskünfte

21.5.2012 11:11 ; © Tatra banka, Hodžovo námestie 3, P.O. Box 42, 850 05, Bratislava 55