Zollgarantie / Zoll-Vinkulierung

Tatra banka bietet zur Sicherung der Zollschuld:

  • Zoll-Vinkulierungen - Anlage der Geldmittel auf dem Konto des Kunden in der Bank zugunsten der Zollorgane. Der Auftraggeber für die Ausstellung der Zoll-Vinkulierung kann nur ein vom Zollamt genehmigter Bürge sein.
  • Zollgarantie - die Bank verpflichtet sich in der Garantie zu ungeteilter Hand mit dem Schuldner, die Einfuhr- oder Ausfuhrzahlung (die aus der Zollschuld, Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer besteht) zu bezahlen, die dem Schuldner durch die Freigabe der aus den Nichtmitgliedstaaten der EU eingefuhrten Ware für das jeweilige Zollregime, ungeachtet des Ortes, wo sie entstanden ist und von welchem Zollorgan sie bemessen wurde, entsteht. Der Auftraggeber für die Ausstellung der Zollgarantie ist der Importeur - Zolldeklarant.
  • Zollgarantie im Rahmen des gemeinsamen Transits - die Bank verpflichtet sich, der Zollverwaltung die Zollschuld zu bezahlen, die in dem Transitland im Sinne des internationalen Übereinkommens zum gemeinsamen Transitregime (d.h. in den EU-Ländern, EZVO, Fürstentum Andorra und San Marino) entstanden ist, im Falle, daß die Ware nicht in das Bestimmungsland gekommen ist und darin nicht ordnungsgemäß verzollt wurde. Der Auftraggeber für die Ausstellung der Zollgarantie ist der Importeur oder die Speditionsfirma.

Zielgruppe:juristische Personen

 

 
© Tatra banka, Hodžovo námestie 3, P.O. Box 42, 850 05, Bratislava 55   |   Rechtsauskünfte

21.5.2012 11:11 ; © Tatra banka, Hodžovo námestie 3, P.O. Box 42, 850 05, Bratislava 55