Finanzierung von Lagerpfandscheinen
Die Finanzierung von Lagerpfandscheinen wird im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 144/1998 Zb.z. über den Lagerpfandschein, Warenverpfändungsschein und über die Ergänzung einiger weiteren Gesetze gewährt.
Tatra banka realisiert die Refinanzierung des Einkaufs und Verkaufs von Nahrungsweizen und -roggen, Futterweizen und -roggen, Futter- und Braugerste, Futtermais, Raps und Sonnenblume nach der Vorlage der Lagerpfandscheine.
Die Höhe des Vorschusses der Tatra banka hängt von dem aktuellen Marktpreis der Kommodität ab, sie übersteigt jedoch nicht 80 % dieses Marktpreises. Der Kunde bezahlt die Zinsen im voraus bei den einzelnen Schöpfungen.
Die einzelnen Pfandscheine sind mindestens innerhalb von 60 Tagen ab dem Tage der Zustellung des Antrages der Bank, in der Regel innerhalb von 180, maximal jedoch von 300 Tagen fällig.
Die einzelnen Lagerpfandscheine müssen für die Tatra banka, a.s. von einem akzeptablen Lagerhalter ausgestellt werden.
Aufgrund der Informationen über die Finanzlage, Position und Erfahrungen im gegebenen Bereich bzw. der Region beurteilt die Tatra banka die Geeignetheit der Gesellschaft, die das öffentliche Lager betreibt.
Im Falle einer positiven Stellungnahme der Bank wird der Maximalrahmen für den einzelnen Lagerhalter bestimmt.
Die Tatra banka bewertet nach der Beurteilung des Antrages das Risiko, stellt ein Angebot auf und nach seiner Akzeptierung werden die berechtigten Vertreter des Kunden und der Bank den Vertrag unterzeichnen. Gleichzeitig wird die Bank und der Kunde den Vertrag über die Verwahrung der Vermögensbriefe abschließen. Die Mittel werden dem Kunden innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Einhaltung aller Bedingungen von seiten des Kunden ausgezahlt.
Zielgruppe:Urproduzenten, Bearbeiter und Händler
