Mitteilung laut Einlagenschutzgesetzes

Sehr geehrte Kunden,

Im Sinne des Einlagenschutzgesetzes sind die Einlagen der Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften ausgenommen, nur in dem Falle geschützt, wenn diese der Bank schriftlich bekannt geben, dass sie keinen vom Auditor überprüften Jahresabschluss brauchen, und zwar in 15 Tagen nach dem Ablauf der Buchungsperiode. Falls der Kunde der Bank die Anzeige nach dieser Frist zustellt, ist die Einlage in der Bank ab dem ersten Tag des Kalendervierteljahres geschützt, der dem Tag der Anzeigezustellung folgt.
Die Anzeige muss in die Niederlassung der Tatra banka zugestellt werden, die Ihr Konto führt.

Die Vorlage der Anzeige [PDF, 27,0 kB] 

 

 
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21.5.2012 11:28 ; © Tatra banka, Hodžovo námestie 3, P.O. Box 42, 850 05, Bratislava 55