Kundenklassifizierung in Tatra banka
MiFID ordnet Kunden in drei Gruppen ein:
- Privatkunden,
- professionelle Kunden,
- geeignete Gegenparteien.
Privatkunden
In die Kategorie des Privatkunden gehören vor allem natürliche Personen und die juristischen Personen, die die gesetzlich verordneten Kriterien nicht erfüllen. Diese Kunden werden in Einklang mit MiFID für die auf Finanzmärkten am wenigsten Sachverständigen und Erfahrenen betrachtet und aus diesem Grund genießen sie die höchste Schutzstufe (z.B. Tatra banka beurteilt die Angemessenheit eventuell Eignung der entsprechenden Art der Investitionsdienstleistung und des Finanzinstrumentes für den Kunden aufgrund eines vom Kunden ausgefüllten Angemessenheits- oder Eignungstests) und den maximalen Umfang von Informationen über uns, über Finanzinstrumente, über die damit verbundenen Risiken usw.
Professionelle Kunden
Unter professionellen Kunden werden vor allem große juristische Personen verstanden. Hier eingegliederte Kunden werden im Sinne der MiFID als genügend sachverständig und erfahren angesehen. Aus diesem Grund wird ihnen auch eine niedrigere Schutzstufe und Informationenanzahl zur Verfügung gestellt (z.B. Tatra banka beurteilt nicht die Angemessenheit des Finanzinstrumentes oder der Investitionsdienstleistung für den Kunden).
Geeignete Gegenparteien
In die Kategorie "geeignete Gegenparteien" gehören Kunden, die weder Schutz brauchen noch Informationen über uns zur Verfügung gestellt bekommen. Im Sinne der MiFID geht es vor allem um Banken, Versicherungsanstalten, Verwaltungsgesellschaften, Gemeinden, Staatsorgane und ähnliche Subjekte.
Modell der Kundenklassifizierung in Tatra banka
In Tatra banka betrachten wir alle Filialenkunden und Kunden des Privatkundengeschäfts als Privatkunden, die in solchem Fall laut Gesetz automatisch den maximalen Schutz und maximalen Umfang von Informationen bekommen.
Kunde des Bereiches Treasury kann in die Kategorie Privatkunde, professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingeteilt werden.
Jeder Kunde hat das Recht um die Einteilung in eine andere Kategorie, als die ihm/ihr im Sinne der MiFID obliegt, zu ersuchen. Die Bank muss aber nicht im eigenen Interesse des Kunden diesem Gesuch entsprechen, weil bei der Umstellung in eine Kategorie mit niedrigerer Schutzstufe könnte der Kunde zu inadäquat kleinerer Anzahl an Informationen gelangen.
