Termin-Währungskonversion (Forward)

Finanzmittelkonversion aus einer Währung in die andere, durchgeführt später als am zweiten Arbeitstag nach dem Geschäftserhandeln. Geschäft wird telefonisch auf Grund des Rahmenvertrags mit der nachfolgenden schriftlichen Konfirmation vereinbart. Der Forwardkurs reflektiert die aktuelle Situation auf dem Interbankmarkt, der Kunde hat damit die Möglichkeit, die Kursbewegungen innerhalb eines Tages zu seinen Gunsten zu nutzen.
Forward ermöglicht dem Kunden schon heute, den festen Wechselkurs für die Konversion zu fixieren, die in der Zukunft realisiert wird (dieser Kurs garantiert die Bank ohne Rücksicht darauf, wo sich der aktuelle Kurs am Tag der Konversionsdurchführung befinden wird); das bedeutet, er kann also seinen Cash Flow (Hedging) besser planen. Es ist ein verbindlicher Kontrakt, es kann also nicht zurückgetreten werden.
Bei dem Geschäftserhandeln muss der Kunde einen Kollateral deponieren (die Höhe hängt vom Geschäftstyp ab), der zur Deckung der allfälligen Kursverluste dient.

Variationen - Forward mit schwimmender Maturität (statt der Konversion auf einen konkreten Termin vereinbart der Klient einen festen Wechselkurs für die Konversion, die in einer Zukunftsperiode realisiert wird, z. B. im Laufe der Woche, hat also eine größere Freiheit bei der Cash- Flow Planung)
  - Forward ohne physische Lieferung ((am Fälligkeitstag des Forwards realisiert sich keine reale Konversion, es wird nur der absolute Unterschied zwischen dem vereinbarten und aktuellen Wechselkurs ausgeglichen, der Kunde kann also die Kursbewegungen auf dem Interbankmarkt zu seinen Gunsten nutzen)

Verwendung - Finanzmittelkonversion aus dem Konto in einer Währung auf das Konto in einer anderen Währung, die Konversion von Mitteln aus einer ausländischen Eingangszahlung, der Finanzmitteleinkauf für die weggehende Auslandszahlung, die Finanzmittelkonversion vom gewährten Freiwährungskredit, der Finanzmitteleinkauf auf die Kapitalaufzahlung oder Zinsen des Freiwährungskredites.

Bedingungen 
- unterzeichnete Geschäftsbedingungen Treasury,
- der minimale Umfang eines Geschäftes im Äquivalent von 30 000 EUR
- das Genüge von Finanzmitteln für Kollateral,
- die Zeit des Geschäftserhandelns zwischen 8:30 und 16:00 Uhr an jedem Arbeitstag

  

 

 
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21.5.2012 11:30 ; © Tatra banka, Hodžovo námestie 3, P.O. Box 42, 850 05, Bratislava 55